0341 2324076

Wissenswertes

An dieser Stelle erhalten Sie nützliche Informationen zu aktuellen Themen.

Corona

Bei Fragen bezüglich Corona (SARS CoV-2) kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt in Leipzig unter Tel.: 0341 – 1236852.

Das Corona Test Zentrum am Universitätsklinikum erreichen sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona Informationen Stadt Leipzig

Zusammen gegen Corona

Corona Informationen vom RKI

Kinderkrankengeld

Da die Corona-Sonderregeln Ende 2023 ausgelaufen sind, würden nun wieder die reguläre Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten. Im Pflegestärkungsgesetz ist jedoch festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erhöht wird.

Danach können

    • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
    • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).
    • Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
    • und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

Allgemeine Informationen zum Impfen

Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor folgenschweren und ansteckenden Infektionskrankheiten. Dabei werden neben der geimpften Person selbst auch Mitmenschen geschützt, die aus verschiedenen Gründen (noch) nicht geimpft werden können oder durch schwere Erkrankungen zusätzlich anfällig sind. Die heutigen modernen Impfstoffe sind dabei gut verträglich. Es zeigen sich meist nur leichte, kurz andauernde Nebenwirkungen in Form von Fieber, leichten Schmerzen oder Rötungen an den Impfstellen, sowie seltener Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit oder Schwellung von Lymphknoten. Darüberhinaus gehende, länger andauernde Beschwerden oder gravierende Komplikationen sind sehr selten. Über die jeweils bei Ihrem Kind anstehenden, öffentlich und von uns empfohlenen Impfungen informieren wir Sie gerne und ausführlich bei den regelmäßigen Vorsorgeterminen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Impfungen in Sachsen

Sachsen ist das einzige Bundesland mit einer eigenen Impfkommission (SIKO = Sächsische Impfkommission). Die in Sachsen geltenden Impfempfehlungen unterscheiden sich in Einzelheiten von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Impfempfehlungen für ganz Deutschland ausgibt. Dies betrifft häufig den Zeitpunkt der Impfungen (z.B. zweite Masern-Impfung), das Impfschema oder generell den Erreger, gegen den geimpft wird (z.B. Grippe, Meningokokken A, B, W, Y). In unserer Praxis führen wir alle Impfungen nur nach ausführlicher Aufklärung und im Einverständnis der Sorgeberechtigten durch. Gemeinsam mit Ihnen als sorgeberechtigte Personen entscheiden wir, nach welchem Impfplan wir vorgehen.

Weiterführende Links

SIKO Impfkalender

STIKO Impfkalender

Impfempfehlungen des BVKJ

Impfvoraussetzungen

  1. Ihr Kind sollte 14 Tage fieberfrei und nicht akut schwer krank sein.
  2. Bitte bringen Sie zum Impftermin immer den Impfausweis mit.
  3. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbständig zum Impfen erscheinen.

Bitte vereinbaren Sie einen Impftermin in unserer Sprechstunde.