Wissenswertes
An dieser Stelle erhalten Sie nützliche Informationen zu aktuellen Themen.
Corona
Bei Fragen bezüglich Corona (SARS CoV-2) kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt in Leipzig unter Tel.: 0341 – 1236852.
Das Corona Test Zentrum am Universitätsklinikum erreichen sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kinderkrankengeld bei Corona
- Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2021 und auch im Jahr 2022 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
- Die Regelungen zur Erweiterung der Anspruchstage für das Kinderkrankengeld wird auch für das Jahr 2023 fortgeführt. Damit kann auch im Jahr 2023 jeder gesetzlich versicherte Elternteil pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende besteht ein Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern sind es maximal 130 Tage. Der Anspruch besteht vorerst bis 4. April 2023.
- Dies gilt auch, wenn das Kind aufgrund der coronabedingten Schließung der Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung elterlich beaufsichtigt werden muss.
- Eine ärztliche Bescheinigung ist weiterhin nur auszustellen, wenn ein Kind krank ist.
- Ist das Kind nicht krank, muss aber elterlich beaufsichtigt werden, weil beispielsweise die Schule, Kita oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung coronabedingt geschlossen ist, soll die neue Regelung greifen. In diesen Fällen benötigen Eltern für den Bezug von Kinderkrankengeld eine Bestätigung der Einrichtung (keine ärztliche Bescheinigung), wenn die Krankenkasse dies verlangt.
- Für den Fall, dass Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung coronabedingt geschlossen wurden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Allgemeine Informationen zum Impfen
Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor folgenschweren und ansteckenden Infektionskrankheiten. Dabei werden neben der geimpften Person selbst auch Mitmenschen geschützt, die aus verschiedenen Gründen (noch) nicht geimpft werden können oder durch schwere Erkrankungen zusätzlich anfällig sind. Die heutigen modernen Impfstoffe sind dabei gut verträglich. Es zeigen sich meist nur leichte, kurz andauernde Nebenwirkungen in Form von Fieber, leichten Schmerzen oder Rötungen an den Impfstellen, sowie seltener Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit oder Schwellung von Lymphknoten. Darüberhinaus gehende, länger andauernde Beschwerden oder gravierende Komplikationen sind sehr selten. Über die jeweils bei Ihrem Kind anstehenden, öffentlich und von uns empfohlenen Impfungen informieren wir Sie gerne und ausführlich bei den regelmäßigen Vorsorgeterminen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Impfungen in Sachsen
Sachsen ist das einzige Bundesland mit einer eigenen Impfkommission (SIKO = Sächsische Impfkommission). Die in Sachsen geltenden Impfempfehlungen unterscheiden sich in Einzelheiten von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Impfempfehlungen für ganz Deutschland ausgibt. Dies betrifft häufig den Zeitpunkt der Impfungen (z.B. zweite Masern-Impfung), das Impfschema oder generell den Erreger, gegen den geimpft wird (z.B. Grippe, Meningokokken A, B, W, Y). In unserer Praxis führen wir alle Impfungen nur nach ausführlicher Aufklärung und im Einverständnis der Sorgeberechtigten durch. Gemeinsam mit Ihnen als sorgeberechtigte Personen entscheiden wir, nach welchem Impfplan wir vorgehen.
Weiterführende Links
Impfvoraussetzungen
- Ihr Kind sollte 14 Tage fieberfrei und nicht akut schwer krank sein.
- Bitte bringen Sie zum Impftermin immer den Impfausweis mit.
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbständig zum Impfen erscheinen.
Bitte vereinbaren Sie einen Impftermin in unserer Sprechstunde.